Verhalten im Krankheitsfall

Krankmeldung

Sollte ein Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, so informieren die Eltern bzw. der volljährige Schüler das Sekretariat der Schule am betreffenden Tag bis spätestens 09.00 Uhr.

Erkrankung im Laufe des Schultages

Im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls während des Schulbetriebes informiert die Schule die Eltern, damit das betroffene Kind in die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern übergeben werden kann.

Unfallmeldung

Im Falles eines Wegeunfalls oder eines Unfalls, der sich während des Schulbetriebes ereignet, ist unverzüglich eine Meldung an das Sekretariat erforderlich. Hier wird der Vorfall dokumentiert und eine Unfallanzeige ausgehändigt.

Die Eltern und das betreffende Kind füllen die Unfallanzeige aus und geben diese spätestens am Folgetag im Sekretariat ab. Falls ein Arztbesuch notwendig sein sollte, ist es zwingend erforderlich, einen Durchgangsarzt aufzusuchen.

Notfallkontakt der Erziehungsberechtigten

Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls während des Schulbetriebes informieren wir Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte, um Ihr Kind in Ihre Fürsorge- und Aufsichtspflicht übergeben zu können. Dazu benötigen wir Rufnummern unter denen wir Sie im Notfall telefonisch erreichen können. In diesem Formular können Sie der Schule Mobilnummern/Durchwahl auf der Arbeit o.ä. mitteilen.

Notfallkontakt und Abholerlaubnis (Notfallalternative)

Sollten wir Sie als Erziehungsberechtigte nicht erreichen können, haben Sie die Möglichkeit im Vorfeld einen alternativen Notfallkontakt anzugeben, der für diesen Fall von Ihnen ermächtigt wird.

Veränderungsanzeige Schülerstammdaten

Ändern sich im Laufe des Schuljahres grundlegende Daten, zum Beispiel der Adresse durch Umzug, Familienname durch Heirat der Eltern, Kontaktdaten, neue Notfallkontakte, E-Mailadressen der Eltern, … so bitten wir Sie, uns diese Informationen per Änderungsanzeige zukommen zu lassen.

Verlassen des Schulgebäudes bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts

Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts, z. B. durch Wegfall von Randstunden oder Unterrichtsabbruch wegen extremer Witterungsverhältnisse, benötigen wir von Ihnen eine Entscheidung, ob Ihr Kind beaufsichtigt wird oder Sie die Erlaubnis erteilen, eigenverantwortlich den Heimweg anzutreten.

Schülerbeförderung

Antragsformulare

Anträge erhalten Sie:

Anträge, die bis zum 10.04.2025 im Sekretariat der Schule abgegeben werden, leitet die Schule an den Landkreis weiter.
Bei verspäteter Abgabe wird lediglich der Bestätigungsvermerk der Schule auf dem Antrag getätigt. Eine Weiterreichung an den Landkreis muss dann vom Antragsteller selbst erfolgen.

Die Elterninformation zur Schülerbeförderung gibt es hier zum Download.

Onlineantrag

Der Antrag auf Ausstellung einer Schülerfahrkarte ist demnächst auch online auf der Seite des Landkreises möglich. Sobald ein aktiver Link zur Verfügung steht, werden wir Sie hier informieren.

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Zentrale Dienste/Schulverwaltungsamt / ÖPNV / Schülerbeförderung / Haushalt

  • Platanenstraße 43
    17033 Neubrandenburg

  • Telefon: +49 395 57087-7087

  • Fax: +49 395 57087-65977

Blackout – Elternbrief

Vorsorgliche Information über das Verhalten bei Blackout (eines länger andauernden, überregionalen Stromausfalls): Im Falle eines Blackouts fallen augenblicklich alle Strom-, Infrastruktur- und Versorgungssysteme aus und die Schule ist weder telefonisch noch digital erreichbar. Ein normaler Unterricht ist in diesem Fall natürlich nicht mehr möglich, da neben der fehlenden Beleuchtung auch die Heizung und die WC-Anlagen ausfallen werden. Im folgenden Elternbrief informieren wie Sie über verschiedenen Szenarien.