
Umgang mit Corona an Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
09. 12 2022
Auszug aus dem 4. Hinweisschreiben vom 07.12.2022; Bildungsministerium
1. Testen bei Symptomen
Nach § 2 Absatz 2 Schul-Corona-Verordnung ist bei Vorliegen von mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen, wie zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, eine Testung in der Häuslichkeit mittels eines Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine erneute Testung an jedem weiteren zweiten Tag notwendig. Nach einem negativen Testergebnis ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen gestattet. Nutzen Sie hierfür gerne die durch das Bildungsministerium zur Verfügung gestellten Selbsttests.
2. Emp... Weiterlesen